Warnstufe 1 im Landkreis – 3G-Regel gilt

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Seit der letzten Woche (07.10.2021) befindet sich der Landkreis Nordhausen in PHASE GELB (Warnstufe 1).
Es gilt die Allgemeinverfügung des Thüringer Ministerium BJS – eine Aktuelle Verordnung des Landkreises Nordhausen liegt derzeit nicht vor.

Damit einher gehen für unseren Verein einige Einschränkungen, denn für den Sport in der Halle/ in geschlossenen Räumen gilt nun laufend die Einhaltung der 3G-Regel.

Diese gilt für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr.

Deshalb werden wir als Verein bei Vereinsmitgliedern (einmalig) den
  • Impfnachweis bzw.
  • Genesenennachweis kontrollieren.

Wer diesen nicht vorlegen kann oder will, hat vor jedem Training/Punktspiel die Möglichkeit:

  • einen PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testzentrums vorzulegen,
  • eine Bescheinigung über einen negativen Antigenschnelltest (Arzt oder Testzentrum, 24 Stunden gültig) vorzulegen oder einen
  • Schnelltest direkt vor Ort und unter Aufsicht durchzuführen (ein zu Hause durchgeführter Selbsttest wird nicht anerkannt). Tests können mitgebracht werden oder werden vom TTV zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

Ausnahme: Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die Teilnahme am verbindlichen Testregime (Tests in Schulen) aus. Als aktuell wird hierbei die letzte Bescheinigung betrachtet. Also selbst wenn an einem Donnerstag in der Schule getestet wurde, so gilt dies auch noch am Wochenende als Nachweis.

Auch bei Punktspielen sind wir sowohl bei den Gastteams, als auch bei den Zuschauern verpflichtet, die 3G-Regel umzusetzen, für jede sportliche Veranstaltung/auch Training muss zur eventuellen Kontaktnachverfolgung eine Teilnehmerliste geführt werden.