Vollständig immunisierte Personen von der Testverpflichtung befreit (Update vom 04.01.)

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Update vom 04.01.2021:

Als vollständig immunisiert gelten inzwischen lediglich :

  • geimpfte Personen die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Boosterimpfung“).

Ansonsten müssen alle (zweifach)Geimpften und Genesenen einen Testnachweis (auch Schnelltest unter Aufsicht in der Halle) erbringen.


Es gibt wieder einmal Neuerungen an der Corona-Verordnungsfront. Diesmal erleichtern sie zwar den Trainingsbetrieb, machen es aber nötig, dass ALLE trainingswilligen Vereinsmitglieder noch einmal Ihren Imp/Genesenennachweis mitbringen sollten.

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 hat Gesundheitsministerin Heike Werner nämlich darüber informiert, dass vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G Plus-Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit sind.

Nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gilt dies auch für den organisierten Sport – auch wenn die aktuell geltende Allgemeinverfügung für den Sportbetrieb diese Neuerung noch nicht beinhaltet.

Als vollständig immunisiert gelten:

  • Personen, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
  • geimpfte Personen die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Boosterimpfung“)
  • genesene Personen

Bisher galt eine Testpflicht, also 2G+ per Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen.

Die TTV-Verantwortlichen werden also nun neben dem Impfstatus, auch das Datum der Impfung kontrollieren, dann kann der obligatorische Test entfallen.

Dieser ist dann natürlich, auf freiwilliger Basis weiterhin möglich.

Zur Begründung, hier das Schreiben der Gesundheitsministerin.