Neue Landesverordnung – 3G ab 1. März

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Mit der am 01.03.2022 in Kraft getretenen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (gilt bis zum 19. März 2022), gibt es nun auch Erleichterungen im Vereinssport.

Für den Sport in der Halle/ in geschlossenen Räumen gilt nun laufend wieder die Einhaltung der 3G-Regel.

Es ist nun also auch wieder für Nichtgeimpfte/Nichtgenesene Vereinsmitglieder möglich, Sport in unserer Löwentorhalle zu treiben.

Vorraussetzung dafür ist

  • ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testzentrums,
  • eine Bescheinigung über einen negativen Antigenschnelltest (Arzt oder Testzentrum, 24 Stunden gültig) oder ein
  • Schnelltest direkt vor Ort (ein zu Hause durchgeführter Selbsttest wird nicht anerkannt). Tests können mitgebracht werden oder werden vom TTV zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns über diesen Schritt Richtung Normalität.